Zur Entlastung der Bürger/innen sowie der Wirtschaft hat der Bund im Dezember 2022 eine Soforthilfe für Gas und Fernwärme geleistet und im Jahr 2023 Gas- und Strompreisbremsen eingeführt. Diese Maßnahmen führen zu weitreichenden Entlastungen für Unternehmen, die hauptsächlich in Folge der durch den Krieg in der Ukraine gestiegenen Energiepreise betroffen sind. Gleichzeitig ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen, dass kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) trotz der Energiepreisbremsen zusätzlicher Hilfen wegen besonderer Härten bedürfen.
Vor diesem Hintergrund hat der Bund entschieden, den Ländern für eine Härtefallregelung für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der vorstehenden Entlastungen im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, bis zu 1 Mrd. EUR über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen. Darauf entfallen für M-V ca. 20 Mio. EUR, die das Land durch eigene finanzielle Mittel im Rahmen eines Härtefallfonds verstärkt.
Achtung! Die Antragsfrist wurde auf den 26.04.2023 verlängert!
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