Die Städte und Gemeinden werden durch § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hintergrund dieser Aufgabe ist die Umgebungslärmrichtlinie der EG ( Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002), die durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Ansätze zu entwickeln, wie die Umweltqualität im Sinne der Richtlinie der EG in Bezug auf den Lärm verbessert werden kann. Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Lärmkarten. Das entsprechende Kartenmaterial wurde der Stadt Waren (Müritz) durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in den betroffenen Straßen dar.
Das Gesetz unterscheidet zwei Stufen der Lärmkartierung. In der ersten Stufe sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke 16.000) Gegenstand der Lärmaktionsplanung. In einer zweiten Stufe werden alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr erfasst. In der Stadt Waren (Müritz) werden danach folgende Straßen in der Lärmaktionsplanung berücksichtigt: Mozartstraße, Röbeler Chaussee, Schweriner Damm und Strelitzer Straße. Für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wurde ein Prüfwert definiert. In Mecklenburg Vorpommern wird ein Mittelungspegel in Höhe von 65 dB (A) tags bzw. 55 dB (A) nachts angewendet. Einer Überschreitung dieser Werte sollte durch das Instrument der Lärmaktionsplanung entgegen gewirkt werden. Die Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Lärmaktionsplanes muss spätestens alle 5 Jahre durchgeführt werden. Insoweit ist mit der gesetzlichen Regelung eine Daueraufgabe für die Gemeinden verbunden und die Lärmaktionsplanung als ein Prozess zu betrachten. Der Lärmaktionsplan 1. Stufe wurde am 21. April 2010 von der Stadtvertretung beschlossen.
Im Lärmaktionsplan 2. Stufe wurde das Ergebnis des Bürgervotums vom 22. September 2013, an dem 57 % der wahlberechtigten Warener teilnahmen und davon 59,1 % gegen eine Ortsumgehung stimmten, berücksichtigt.
Eine erste Bürgerinformationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe fand am 4. Dezember 2013 statt.
Am 10. Juli 2014 fand die zweite Bürgerinformationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan (2. Stufe) unter Beteiligung von Vertretern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V und des Straßenbauamtes Neustrelitz statt. Im Zentrum dieser Veranstaltung standen die Vorstellung und Diskussion des vom Straßenbauamt Neustrelitz in Auftrag gegebenen Gutachtens zu den Lärmminderungspotenzialen für die Ortsdurchfahrt Waren (Müritz) sowie konkrete Maßnahmen des Baulastträgers zur Lärmminderung in den nächsten Jahren.
Im Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltungen und der bei der Stadtverwaltung eingegangenen Anregungen hat der Umweltausschuss der Stadtvertretung in seiner Sitzung am 15. September 2014 über den Entwurf des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe beraten. Die Stadtvertretung hat auf der Sitzung am 19. November 2014 über die Anregungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Umweltausschusses beraten und den Lärmaktionsplan 2. Stufe beschlossen.
Gemäß der Änderung der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan 2. Stufe am 19. November 2014 hat die Stadtvertretung in der Sitzung am 15. Juni 2015 den Beschluss zur Festsetzung der Ruhigen Gebiete als Bestandteil des Lärmaktionsplanes (Stufe II) für die Stadt Waren (Müritz) gefasst.
Folgende Gebiete werden als „Ruhige Gebiete“ der Stadt Waren (Müritz) festgesetzt:
- Kurpark Nesselberg (Heilwald)
- Ecktannen (Kurwald)
- Ostufer Tiefwarensee, LSG Torgelower See
- Warener Buchen/Amsee
- Erholungswald Kamerun
- Eldenholz - Wald am Kölpinsee -
- Kirchentannen - Damerow
- Kirchentannen
Auf Wunsch der Stadtvertretung wurde das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) als zuständige Behörde gebeten, Messungen zur Feinstaub- und Lärmbelastung an einem geeigneten Standort an der Ortsdurchfahrt der B 192 durchzuführen. Das LUNG führt die Messung zur Feinstaubbelastung noch bis mindestens Ende 2018 durch. Nachfolgend werden die seitens des LUNG angefertigten Zwischenberichte zur Verfügung gestellt:
Die Lärmmessungen wurden in der Mozartstraße in Zeit vom 25. Juni 2015 bis 8. Juli 2015 und in der Strelitzer Straße vom 25. September 2015 bis 8. Oktober 2015 durchgeführt. Das LUNG hat die Messergebnisse aus 2015 bereits zur Verfügung gestellt. In einem diesbezüglich erstellten Bericht wurden die Messwerte und die Grenzwerte gegenübergestellt.
Im Zeitraum vom 11. Juli 2016 bis 24. Juli 2016 wurde durch das LUNG MV erneut eine Lärmmessung in der Mozartstraße durchgeführt, um einen Vergleich zu den vor der Straßensanierung gemessenen Werten zu erhalten. Die Messwerte in 2016 liegen ca. 1 bis 2 dB(A) unter den Werten aus 2015. Da sich die Verkehrszahlen in 2015 und 2016 nicht sonderlich unterscheiden, kann die deutlich spürbare Lärmminderung der Straßensanierung mit Einbau eines lärmmindernden Asphaltes zugeschrieben werden.