Mit dem Beschluss vom 2. November 2011 (Beschlussvorlage 2011/476) beauftragte die Stadtvertretung den Bürgermeister, ein integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Waren (Müritz) entwickeln zu lassen und dafür die entsprechenden Fördermittel einzuwerben. Nach der Bewilligung der Förderung durch das BMU und das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommmern konnten die Arbeiten am integrierten Klimaschutzkonzept Anfang 2013 durch die "Arbeitsgemeinschaft Klimaschutzkonzept Waren (Müritz)" bestehend aus:
- UmweltPlan GmbH Stralsund (UP)
- Fachhochschule Stralsund (FH Stralsund)/ Institut für Energie und Umwelt (IFEU)
- Umweltbüro Nord e.V. (UBN)
aufgenommen werden. Das vorliegende Konzept ist das Resultat eines intensiven Austausches mit dem Klimarat der Stadt Waren (Müritz) unter Beteiligung wichtiger lokaler Akteure u.a. aus den Bereichen Energieversorung, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Vereinen/Verbände, weiterhin der thematisch relevanten Ämter der Stadtverwaltung (Stadtplanung, Umwelt/Forsten, ...) sowie Fachleuten.
Gleichzeitig mit der Beschlussfassung des integrierten Klimaschutzkonzeptes am 21. Mai 2014, wurde der Bürgermeister beauftragt, nach Sicherstellung der Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und des Eigenkapitals im städtischen Haushalt sowie die Aufnahme in den Stellenplan als befristete Stelle einen Klimaschutzmanager einzustellen.
Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Waren (Müritz) wurde am 21.05.2014 beschlossen.
Mit der Beschlussfassung wurde der Bürgermeister beauftragt, nach Sicherstellung der Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und des Eigenkapitals im städtischen Haushalt sowie die Aufnahme in den Stellenplan als befristete Stelle und vorbehaltlich der Beschlussfassung im Haushaltsplan 2015 einen Klimaschutzmanager einzustellen.
Den Zuwendungsbescheid zur Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes hatte die Stadt Waren (Müritz) am 02.11.2015 erhalten.
Grundlage für die Schaffung einer Stelle Klimaschutzmanagement war neben der Bewilligung der Fördermittel insbesondere die Aufnahme der Stelle in den Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes 2016 der Stadt Waren (Müritz).
Die Stelle für einen Klimaschutzmanager war Bestandteil des Stellenplans im Entwurf des Haushaltsplanes 2016. Am 30.03.2016 hat die Stadtvertretung den Haushaltsplan 2016 für die Stadt Waren (Müritz) mit allen Anlagen beschlossen. Auf Grund der angespannten Haushaltslage hat der zuständige Finanz- und Grundstücksausschuss im Rahmen der vorausgegangenen Haushaltsdiskussionen der Stadtvertretung empfohlen, die Einrichtung einer Stelle für den Klimaschutzmanager in das Haushaltsjahr 2017 zu verschieben. Die Stadtvertretung ist der Empfehlung des Finanz- und Grundstücksausschusses mehrheitlich gefolgt. Somit wurde die Stelle des Klimaschutzmanagers nicht Inhalt des Stellenplans für den Haushaltsplan 2016. Aus diesem Grund konnte die Stelle nicht wie geplant und vorbereitet ausgeschrieben werden.
Mit Schreiben vom 07.04.2016 wurde die Verschiebung der Zuwendung auf die Haushaltsjahre 2017-2019 beantragt. Daraufhin wurde seitens des Fördermittelgebers mit Schreiben vom 13.04.2016 mitgeteilt, dass gemäß der weiteren Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid die Wirksamkeit des Zuwendungsbescheides mit der auflösenden Bedingung verknüpft ist, das Vorhaben zeitnah, innerhalb von 9 Monaten nach Start des Bewilligungszeitraumes, zu beginnen. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit und Verschiebung der Projektmittel konnte aus diesem Grund nicht bewilligt werden.
Da die Grundlagen zur Einstellung eines Klimamanagers auf Grund des Votums der städtischen Gremien nicht vorlagen und bis Oktober 2016 nicht nachträglich geschaffen werden konnten und seitens des Fördermittelgebers eine Verschiebung der Zuwendung nicht möglich war, musste mit Schreiben vom 01.07.2016 seitens der Stadt auf die Verwendung der gewährten Zuwendung verzichtet werden.
Grundsätzlich bedarf es zur Förderung einer Stelle Klimaschutzmanagement eines beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes, dass nicht älter als 36 Monate sein darf.
Nachdem ein neuer Vorstoß einer Fraktion der Stadtvertretung, das Klimaschutzkonzept zu aktualisieren, Ende 2019 keine Mehrheit fand, wurden seitens der Verwaltung finanzielle Mittel für den Haushalt 2021 zur Aktualisierung des integrierten Klimaschutzkonzeptes beantragt und bewilligt.