Allgemeine Informationen

26.05.2023
Aktuelle Stellenausschreibung & Videobeschreibung
JOO-Stellenausschreibung

Bei der Stadt Waren (Müritz) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet die Stelle eines Mitarbeiters (mlwld) im Jugendzentrum JOO! mit 35 Wochenstunden und einer Vergütung in der Entgeltgruppe S3 bis S8b TVÖDNKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zu besetzen.

Ausschreibung (PDF 731 KB)

26.05.2023
Aktuelle Ausschreibung (befristet)
AS-LogoHeilbad

Die Stadt Waren (Müritz) hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Finanzen, Sachgebiet Kasse/ Vollstreckung eine befristete Stelle als Sachbearbeiter Kasse (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. ... Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch 
bis zum 15.06.2023 über das Bewerberportal der Stadt Waren (Müritz) hoch.

Ausschreibungstext (PDF 124 KB)

22.05.2023
Aktuelle Stellenausschreibung
AS-LogoHeilbad

Projektmanagement Digitalisierung (m/w/d): Die Stadt Waren (Müritz) als Mittelzentrum mit ca. 21.500 Einwohnern ist ein Heilbad im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und liegt direkt an der Müritz. Für die Umsetzung vielfältiger innovativer Aufgaben im Zuge der Digitalisierung bieten wir zum 01.07.2023 eine unbefristete Vollzeitstelle für das Projektmanagement Digitalisierung (m/w/d) im Sachgebiet Personal/ Organisation.
Die rasant fortschreitende Digitalisierung und die dadurch verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern die Entwicklung einer digitalen Gesamtstrategie. Ziel ist die Steigerung der Lebens- und Standortqualität sowie Bürgerservice verbunden mit einer möglichst nachhaltig verbesserten Wirtschaftlichkeit kommunalen Handelns. Zur Steuerung des Digitalisierungsprozesses bedarf es der Implementierung neuer Kooperationsstrukturen im Zusammenwirken verschiedener Interessengruppen in Form von Ebenen übergreifender Vernetzung und Priorisierung aller mit der Digitalisierung in Verbindung stehenden Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Im Vordergrund steht die Berücksichtigung der Entwicklung rechtlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen.
Ausschreibung (PDF 842 KB)

12.05.2023
Informationen zu Anträgen auf Heizkosten-Härtehilfe

Ab sofort können auch private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, Härtefallhilfen beantragen. Ob ein Anspruch besteht und falls ja in welcher Höhe, kann bereits mit einem Online-Rechner auf der Internetseite www.mv-energieportal.de berechnet werden.
Die Unterlagen in Papierfor liegen auch ab sofort im Bürgerbüro der Stadtverwaltung für Sie bereit, wenn einen Onlinebearbeitung nicht möglich ist.  Dieser Service der Kommunalverwaltungen umfasst keine inhaltliche Antragsberatung gegenüber der Antragstellerin / dem Antragssteller.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren können die Antragssteller über info@driveport.de mittels E-Mail erfragen oder über den benannten Internetadressen (siehe oben) entnehmen. Für telefonische Rückfragen (Antragsteller, Behörden, Dritte u.a.) steht das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unter der Telefonnummer 0385-58816061 gern zur Verfügung.

ZUM NACHLESEN: Informationen für die Antragstellenden
Dieser Antrag gilt nur für Immobilien in Privatbesitz. Sofern ein Unternehmen Eigentümer der Immobilie ist oder der Antrag für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt werden soll, nutzen Sie bitte unser Onlineformular. Dieses können Sie hier finden und steht allen Antragstellenden offen: https://nle-brennstoffhilfe.de
Es werden nur Rechnungen mit einem Lieferdatum zwischen dem 01.01.2022 und 01.12.2023 bezuschusst. Bei Lieferverzögerungen kann bei einer nachgewiesenen Bestellung bis 01.12.22 ein Lieferdatum bis zum 31.03.23 berücksichtigt werden. Frühere oder spätere Rechnungen können leider nicht bezuschusst werden.
Es ist ein gemeinsamer Antrag je Wohngebäude zu stellen. Werden mehrere Wohngebäude mit einer oder mehrere(n) Feuerstätte(n) beheizt, ist für diese Wohngebäude ein gemeinsamer Antrag zu stellen.
Bitte fügen Sie alle erforderlichen Nachweise als Kopie bei (keine Originale). Dazu gehören: 
1)  Rechnung(en) für die Brennstoffe, 
2)  Feuerstättenbescheid, 
3)  Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen/Quittungen, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist. Sie dürfen private weitere Buchungen schwärzen. 
4)  ggf. Kontoauszug des abweichenden Kontos mit Ihrem Namen und den Kontodaten. Sie dürfen private weitere Buchungen schwärzen.  
5)  Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war. 
6)  Eigenerklärung der/des Direktantragstellenden, in Vertretung der/des Direktantragstellenden oder der/des Zentralantragstellenden (Es muss nur die zutreffende Eigenerklärung ausgedruckt und unterschrieben werden).
Antragsunterlagen mit Hinweisen (PDF 498 KB)

12.05.2023
Fishing Masters und Müritz Sail

Am 13. und 14. Mai findet die Fishing Masters Show statt und vom 18. bis 21. Mai folgt dann die Müritz Sail. Aus diesem Grund wird der Parkplatz am Stadthafen während des Zeitraumes beider Veranstaltungen nicht zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird die Müritzstraße vom 18. bis 20. Mai jeweils von 19:00 bis 1:00 Uhr zwischen den Zufahrten „Große Gasse“ und „Marktstraße“ voll gesperrt sein.
Die Zufahrt zu den gebührenpflichtigen Parkplätzen „Zum Amtsbrink“ (Parkplätze Müritzeum, Festplatz und Verwaltungszentrum) erfolgt zu beiden Veranstaltungen über den Kreisverkehr „Zur Steinmole“. Eine Zufahrt über die Rabengasse wird nicht möglich sein. Das Erreichen des Bürgersaals und des JOO! mit dem PKW ist aber gewährleistet. Besucherinnen und Besucher der Jugendweihefeier am 13. Mai im Bürgersaal werden gebeten, sich auf die geänderte Parkplatzsituation einzustellen! 
Die Verwaltung bittet alle Veranstaltungsteilnehmende, sich an die geltenden Regeln, insbesondere auch beim Parken ihres eigenen Fahrzeugs, zu halten, um Anwohnerinnen und Anwohner sowie den fließenden Verkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. 

12.05.2023
Badesaison 2023

Erfolgreich konnten die beiden Rettungsschwimmerstellen der Stadt Waren (Müritz) besetzt werden. Somit kann die Badesaison ab 15.05.2023 starten. Die Öffnungszeiten: 
- Volksbad → Mo-So (15.05.-10.09.23) 09:00-18:00 Uhr 
- Feisneck → an den Wochenenden + Ferien (27.05.-27.08.23) 09:00-18:00 Uhr 
- Ecktannen → an den Wochenenden + Ferien (27.05.-27.08.23) 10:00-18:00 Uhr
Im Falle einer etwaigen Wachzeitenänderung der Badestellen werden wir umgehend informieren.

Badeordnung (PDF 1.408 KB)

04.05.2023
Ausschreibung Müritzfeste 2024-2026
logo-heilbad-w

Für die Jahre 2024 bis 2026 sucht die Stadt Waren (Müritz) neue Organisatoren/Veranstalter des traditionellen Müritzfestes. Das zweite Juliwochenende ist üblicherweise für die Stadt Waren (Müritz) im Veranstaltungskalender der Müritzregion reserviert. An drei Tagen wünschen sich die Warenerinnen und Warener aber auch die Gäste der Stadt viel Musik, Spaß und ein breites Angebot an leckerem Essen und Getränken aller Art. Viel Wert wird dabei auf Regionalität gelegt. Aber auch neue Ideen und Vorschläge sind willkommen.

Ausführliche Informationen zu den Anforderungen und zur städtischen Förderung finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen. Auftragsbekanntmachung (PDF, 59 KB)
51/03/23 - Dienstleistungskonzession für das Müritzfest in Waren (Müritz) 2024-2026

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://portal.evergabemv.de/E79385366

04.05.2023
Aktuelle Stellenausschreibung
AS-LogoHeilbad

Die Stadt Waren (Müritz) als Mittelzentrum mit ca. 21.500 Einwohnern ist ein Heilbad im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und liegt direkt an der Müritz. Für die Absicherung der Wasseraufsicht in den städtischen Bädern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Bäder/ Liegenschaften zu besetzen. 

Ausschreibungstext (PDF 144 KB)

11.01.2023
Das Finanzministerium MV informiert über Öffnungszeiten!

Grundsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt einreichen! „Ich möchte alle Betroffenen dazu ermuntern, baldmöglichst mit der Bearbeitung der Anträge zu beginnen und dies nicht auf die lange Bank zu schieben,“, sagt Finanzminister Dr. eiko Geue.  Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell ca. 313.000 Erklärungen elektronisch vor (Stand: 15.12.2022). Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 37 %, wobei hier die in den Finanzämtern vorliegenden, noch nicht digitalisierten Papiererklärungen noch nicht einberechnet sind.
Ab dem 2. Januar 2023 wird die Grundsteuer-Hotline wieder wie gewohnt montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar sein. Die Grundsteuersprechstunden in den Servicestellen der Finanzämter können ab dem 2. Januar 2023 wieder montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr besucht werden.  
Die Erreichbarkeiten der Finanzämter sind auch unter www.mv-grundsteuer.de dargestellt. Hier sind zudem rund um die Uhr hilfreiche Informationen, wie detaillierte Klickanleitungen, Merkblätter und Videohilfen, zu finden. Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahlen und verschiedene Katasterdaten können auf dem Datenportal zur Grundsteuerreform unter www.geodaten-mv.de/grund-steuerdaten/ kostenfrei abgefragt werden.

07.12.2022
Neues Bahnhofsmanagement Mecklenburg- Vorpommern zum 01.01.2023

Mit dem Ziel kundenorientierter und breiter in Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt zu sein, schließen sich die Bahnhofsmanagements Rostock und Schwerin zum Bahnhofsmanagement Mecklenburg-Vorpommern (BM MV) mit Hauptsitz in Rostock und den Standorten Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg zusammen. Diese Strukturänderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.   
Die Funktion des Leiters des BM MV übernimmt Herr Jürgen Frick. Der jetzige Leiter der Bahnhofsmanagements Rostock und Schwerin (Schwerin in Personalunion) Herr Ingo Mau wird sich zum Jahresende in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden.
Die Anschrift des BM MV lautet: 

  • DB Station&Service AG  
    Bahnhofsmanagement Mecklenburg-Vorpommern  
    Albrecht-Kossel-Platz 1  
    18059 Rostock

Die bereits bestehenden Kontakte zu den Fachbereichen im Bahnhofsmanagement bleiben weitgehend unverändert.

28.10.2022
Informationen zum Glasfaserausbau

Die GlasfaserPlus startet 2023 in Waren (Müritz) mit dem Glasfaserausbau. In diesem Zuge werden für rund 6.300 Haushalte und Unternehmensstandorte Anschlüsse bis ins Haus realisiert. Das neue Netz überträgt Daten stabil und zuverlässig in Gigabitgeschwindigkeit und erlaubt Downloadgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s. Alle bekannten Anwendungen können damit problemlos genutzt werden. Da die Bandbreite auf einem Glasfaserkabel nahezu unbegrenzt ist, werden künftig sogar noch höhere Geschwindigkeiten möglich sein. GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM Investors, einem australischen Fondsverwalter, der im Eigentum von Pensionskassen steht und global Pensionsgelder in Infrastrukturunternehmen anlegt.
Der Vorteil: GlasfaserPlus macht ihre Ausbauvorhaben nicht von Vorvermarktungsquoten abhängig. Das heißt, unabhängig von der Anzahl der vorab angemeldeten Glasfaseranschlüsse wird der Ausbau auf jeden Fall durchgeführt. Die GlasfaserPlus hat einen hohen Anspruch an die Qualität beim Ausbau und  kann bei der Verlegung der Glasfaserkabel teilweise vorhandene Infrastrukturen der Telekom nutzen. Damit besteht für sie die Möglichkeit, die Bauvorhaben in kürzerer Zeit und mit einer geringeren Belastung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu realisieren. „In Lichtgeschwindigkeit surfen, stabil streamen oder per Video kommunizieren ist schon lange kein Luxus mehr, sondern für mehr und mehr Menschen Basis ihres täglichen Lebens. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes treiben wir darum konsequent die Verbreitung einer Versorgungsstruktur voran, die auch den ländlichen Raum an der Digitalisierung teilhaben lässt“, so Jens Berwig, Chief Commercial Officer bei GlasfaserPlus.

28.10.2022
Informationen der Deutsche Telekom

Wir möchten Sie heute über die Planungen der Deutschen Telekom zur schrittweisen Abschaltung der öffentlichen Telefonie informieren. Eine gleichlautende Erstinformation ist bereits an die kommunalen Spitzenverbände gegangen. Wie Sie wissen, wird die öffentliche Telefonie bereits seit Jahren  zurückgebaut. Mehr als 90 Prozent der ehemals vorhandenen öffentlichen Telefone sind bereits abgebaut, weil sie niemand mehr genutzt hat. Es gibt lediglich noch rund 12.000 öffentliche Telefone, die nun schrittweise abgeschaltet werden. Dazu wird zunächst die Münzzahlung ab 21. November bundesweit deaktiviert. Ab der Kalenderwoche 5/2023 erfolgt dann auch die Abschaltung der Zahlungsfunktion mittels Telefonkarte, verbunden mit der Deaktivierung sämtlicher Telekommunikationsdienste an den Telefonsäulen bzw. -häuschen. Der Rückbau der letzten Telefone erfolgt sukzessiv bis Anfang 2025. Wann welcher Standort abgebaut wird, werden wir den betroffenen Kommunen rechtzeitig vorab mitteilen. Etwa ein Viertel der Standorte werden als so genannte „Small Cells“, also kleine Antennen für die Verbesserung des örtlichen Mobilfunks ohne öffentliche Telefoniefunktion weiter genutzt. Zur Wahrung hinreichender Transparenz und anknüpfend an die gute  Zusammenarbeit im Rahmen des zurückliegenden einvernehmlichen Abbaus informieren wir Sie hiermit vorab pauschal und werden uns zeitnah zum jeweiligen physischen Rückbau der öffentlichen Telefone mit den uns benannten Ansprechpartnern Ihrer Kommune in Verbindung setzen. Der Rückbau wird wie bisher nach den vereinbarten Verfahren ablaufen. Für Rückfragen stehen den Kommunen die bekannten Ansprechpartner zur Verfügung. Hauptgrund für die Einstellung des Service ist die Unwirtschaftlichkeit.
Mit dem Mobilfunk hat jeder seine „persönliche Telefonzelle“ dabei. Die Nutzung der öffentlichen Telefonie geht gegen Null. Wir haben rund 3800 Standorte, an denen im letzten Jahr kein einziges Gespräch geführt wurde. Im Schnitt macht ein öffentliches Telefon wenige Euro Umsatz pro Monat. Das steht in keinem Verhältnis zu den Unterhaltskosten, die den Umsatz um ein Vielfaches  übersteigen (Betriebskosten, Standmiete und Reinigung sowie auch immer wieder die Kosten für die Beseitigung von Schäden, z.B. durch Vandalismus und Diebstahl). Darüber hinaus gestaltet sich die Beschaffung von Ersatzteilen immer schwieriger. Neuere Entwicklungen bei externen Zulieferern erschweren zunehmend die Instandhaltung. Ersatzteile für öffentliche Telefone werden kaum noch produziert bzw. sind teilweise gar nicht mehr erhältlich. Zudem können wir mit den geplanten Rückbaumaßnahmen erheblich Energie einsparen. Im Schnitt braucht eine Telefonzelle zwischen 500 und 1.250 Kilowattstunden im Jahr – je nach Ausstattung. Mit der Abschaltung der ungenutzten Technik lassen sich so zwischen sechs und 15 Millionen Kilowattstunden jährlich einsparen. Das entspricht dem Stromverbrauch von mehreren Tausend Wohnungen.
Eine Verpflichtung zum Betrieb öffentlicher Telefone besteht seit Ende 2021 (TKG Änderung) nicht mehr. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass aufgrund der geringen Nutzung die öffentlichen Telefone nicht mehr zu einer Grundversorgung der Bevölkerung beitragen.

10.01.2022
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren.
Bekanntmachung (PDF 71 KB)
Formular